Gut besuchte Kurse zum Arbeitszeitgesetz AZG und zur Arbeitszeitverordnung AZGV

Was muss in Bezug auf das Arbeitszeitgesetz AZG bei den Mitarbeitenden beachtet werden?

Die Mitarbeitenden der Seilbahnbranche arbeiten dort, wo andere ihre Freizeit geniessen. Sie müssen auch an den Wochenenden oder in der Nacht tätig sein. Dies stellt die Seilbahnbranche vor Herausforderungen. Es gilt, sowohl die Mitarbeitenden zu schützen als auch gut vertretbare Lösungen für die Seilbahnunternehmen sicherzustellen.

Eine wichtige Rolle spielen dabei die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (AZG) sowie der entsprechenden Verordnung (AZGV). Es regelt die möglichen Arbeitszeiten für die Mitarbeitenden und setzt Pausenzeiten fest. Zudem enthält es Regelungen für Überstunden, die Nachtarbeit oder die Arbeit an Feiertagen.

An drei unterschiedlichen Kurstagen führte Hans-Peter Huber – hph von 2HP-Consulting & Training, Altdorf, die Teilnehmenden kompetent und praxisnah durch die Veranstaltungen. Inhalte und Aufgaben waren dabei gezielt auf das Vorwissen sowie die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Gruppen abgestimmt. Mit abwechslungsreichen Aufgaben, fundierten Antworten auf Praxisfragen und anschaulichen Lösungsvorschlägen sorgte er für einen hohen Lerneffekt. Die Teilnahme von über 50 Personen aus Unternehmen der beiden Regionalverbände verdeutlicht das grosse Interesse und den hohen Bedarf zu diesem anspruchsvollen Thema!

Die Kurse wurden vom Regionalverband Bergbahnen Graubünden (BBGR) gemeinsam mit dem Ostschweizer Verband der Seilbahnunternehmungen (OSVS) organisiert und im ibW Bildungszentrum Wald in Maienfeld durchgeführt. Die Kaffeepausen offerierte Abacus Research AG. Besten Dank.